Das Landgericht Hamburg erklärt in seiner
unergründlichen Weisheit im Urteil 12 0 85/98 vom 12.5.1998, dass sich ein Mensch mit dem Setzen
eines links die dortigen Ausführungen zu eigen
machen
kann.
Angesichts dieser unglaublich logischen,
atemberaubend weitsichtigen und
bemerkenswert tiefgründigen Einsicht
erkläre ich hiermit in
bitterem Ernst und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte:
Das Setzen eines Links ist nur die Aufforderung
öfter und
Länger, Tage, Wochen Jahre lang Scheissen
zu Gehen ...
und jeder Sargnagel Beitrag,
dient nur dazu
meinen
Eigenen Sarg zu Finanzieren ... Google zu Erbetteln ...
ich Euer, der Scheiss drauf ...
Scheissen gehen muss jeder, ist Straffrei Lebens Notwendig ... oder !!!??? Gerichts Urteil n Ausständig ...
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