Freitag, 2. September 2016

Salzburg im Gastgewerbe wird Mehr Arbeit mit dem Monatslohn Abgegolten


C Foto myxologie


Die Abgeltung von Mehrarbeit mit dem Gehalt ist
ohnehin ein Modell, das sich in einer
rechtlichen Grauzone ansiedelt.

Entscheidend ist, dass die Regelung deshalb etabliert
werden konnte, weil ihre Anwendung aus dem Bereich der Großverdiener rührt. Wer im Jahr 80.000 Euro oder
mehr verdient, der müsse, so mehrere Urteile von Arbeitsgerichten, mit unbezahlter Mehrarbeit rechnen.

Dass eine derartige Regelung überhaupt existiert,
unterliegt also einem Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Bei einem Restaurantfachmann liegt dieser Lohn
jedoch häufig bei unter 20.000 Euro jährlich.
Und zwar brutto!

Und wenn statt der vertraglichen 160 oder 170 Stunden tatsächlich 300 geleistet werden,
ist man schnell bei einem Stundenlohn
von knapp über 5 Euro für einen gelernten Mitarbeiter.
Von Verhältnismäßigkeit keine Spur (siehe auch
BGB § 612). Ein solches Vorgehen kann nicht legal sein.


http://mixology.eu/news/ausbeutung-in-der-gastronomie/



Es sei richtig dass die Gastronomie Probleme habe –
und das habe folgenden Grund: “Es stimmen nämlich
die Arbeitsbedingungen nicht. (…)
Solange die Einkommen im Hotel- und Gastgewerbe unterdurchschnittlich niedrig –
der Bruttostundenlohn liege bei rund acht Euro –
5 Euro Netto,
und die Belastungen überdurchschnittlich hoch seien,
dürfe sich niemand über Arbeitskräftemangel
im Tourismus wundern.”

Wenn das AMS Menschen Zwangs Verpflichtet ist
das Zwangs Arbeit, aber AGs EU Verbrecher
Steuergeld
Millionäre Politiker ÖVP Leitl u Co wieder 1940
Selbst Verständlich. Umsonst Arbeiten AGs Macht
Lebensfrei
http://www.salzburg24.at/gastronomie-sucht-29-000-kellner-koeche-und-kochgehilfen-2/apa-s24_1324647574

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