Neun Klauseln in den neuen Geschäftsbedingungen für das E-Banking
der Bawag
sind gesetzwidrig.
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Die umstrittenen Klauseln seien jedenfalls "gröblich
benachteiligend".
Zu diesem Urteil kam das Handelsgericht Wien in einer
Verbandsklage
des Konsumentenvereins VKI. In den beanstandeten Klauseln sei
unter anderem das Risiko von technischen Fehlern im System auf
Kunden abgewälzt
worden, sagt VKI-Juristin Jennifer Wassermann.
Das Urteil ist nicht
rechtskräftig, eine Stellungnahme der Bawag
liegt noch nicht vor.
http://diepresse.com/home/techscience/internet/1473515/Bawag_Gericht-erklaert-EBankingAGB-fuer-gesetzwidrig?_vl_backlink=/home/index.do
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