Da der CETA-Text am 26. September 2014 veröffentlicht wurde,
habe ich mehrere Juristen zu Rate gezogen, um die weitere Vorgehensweise zu klären.
Die einzige Möglichkeit CETA rechtsverbindlich zu kippen, ist eine neue,
gut begründete Verfassungsbeschwerde, die von einem renommierten Rechtsprofessor
ausgearbeitet wird.
Prof. Dr. Andreas Fisahn von der Universität Bielefeld hat sich bereit erklärt, die neue Verfassungsbeschwerde gegen CETA zu verfassen und die Vertretung zu übernehmen.
Lesen Sie dazu auch die Rechtseinschätzung von Prof. Dr. Andreas Fisahn
https://www.change.org/p/b%C3%BCrgerklage-gegen-ceta
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