Langfristig besteht das Ziel darin, allen Menschen in der EU die Befriedigung ihrer materiellen Bedürfnisse zur Führung eines würdevollen Lebens gemäss den Vorgaben der EU-Verträge als bedingungsloses individuelles Recht zu garantieren und ihre gesellschaftliche Teilnahme durch die Einführung eines BGE zu stärken. Kurzfristig geht es darum, Initiativen wie z.B. “Pilotstudien” (Art 156 AEUV) sowie die Prüfung unterschiedlicher BGE-Modelle (EP-Beschluss 2010/2039 (INI) §44) seitens der EU auf den Weg zu bringen.
http://www.grundeinkommen.at/
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