Zunächst fällt mir dazu ein, daß damit die Forderung nach einer generell zu
erreichenden sechsten – natürlich bezahlten – Urlaubswoche für alle unterlaufen
wird. Aber die Folgen sind weitaus gravierender. Die ArbeitnehmerIn soll nach
diesem Modell zunächst auf die ihr zustehende Lohnerhöhung verzichten.
Lohnerhöhungen sind aber in der Regel kein „Mehrleistung“ des Arbeitgebers,
sondern eine Abgeltung bereits erlittener Verluste der ArbeitnehmerInnen.
Erstens Verlust des Werts des bisher bezahlten Lohns durch die Teuerung und
zweitens durch die Nichtbezahlung der durch die Produktivitätssteigerung bereits
erbrachten
............
Mehrleistungen der ArbeitnehmerInnen.
...............
Auf beides soll also verzichtet werden. Was bekommt die ArbeitnehmerIn dafür?
Unbezahlte Freizeit. Und das nur einmal im Jahr. Der Lohnrückstand summiert sich
allerdings in den folgenden Jahren, da ja die nächste Lohnerhöhung (sofern sie
stattfindet) von einem niedrigeren Istlohn ausgeht. Wird, wie das Marterbauer
empfiehlt, die „Freizeitoption“ mehrere Jahre gewählt, koppelt sich die
ArbeitnehmerIn faktisch von der ihr zustehenden Lohnentwicklung ab, Kaufkraft-
und spätere Pensionsverluste inklusive.
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