Montag, 5. August 2013

Keine Flüchtlinge zurück nach Afghanistan ...

Die Schlüsse des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf die Stadt Herat
sind in Anbetracht der aktuellen Lage nicht nachvollziehbar.
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Angesichts der katastrophalen Sicherheitslage in den afghanischen
Grossstädten und der unabsehbaren Entwicklung im ganzen Land fordert
die SFH mit Nachdruck, sämtliche Wegweisungen nach Afghanistan
generell zu unterlassen.
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Eine rasche Anpassung der Wegweisungspraxis ist deshalb dringend notwendig.

http://www.fluechtlingshilfe.ch/news/medienmitteilungen/keine-fluechtlinge-zurueck-ins-afghanische-herat

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