Unter Hinweis auf das bereits anhängige Vertragsverletzungsverfahren
der EU-Kommission hinsichtlich des „Ledergasslerwaldes“ erhebt die
„Allianz gegen die S7“ nun Beschwerde an die Europäische Kommission
und führt dazu aus, dass die völlig unzureichende Beachtung der
maßgebenden EU-Richtlinien für die Ausweisung von Natura-2000-Gebieten
im Naturschutzverfahren und im S7-UVP-Verfahren
durch die Steiermärkische Landesregierung und
das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
eine schwerwiegende Rechtsverletzung darstellt:
bei richtlinienkonformer Wahrnehmung der sachlichen und
rechtlichen Voraussetzugen ist eine Genehmigung der geplanten
Fürstenfelder Schnellstraße S7 ausgeschlossen.
http://www.buergeraktiv.at/der-wachtelkonig-in-speltenbach-und-die-eu-beschwerde-in-brussel/
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