Sonntag, 17. Januar 2016

Justiz in Österreich Korrupt, Weisungs gebunden, der Proporz Partei Mafia Verpflichtet

Darin ist eine schwerwiegende Verletzung des Gebotes zur Unparteilichkeit zu
erblicken,
insbesondere deshalb, weil nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen keine
Verpflichtung besteht, die bereits von der belangten Behörde
(und nunmehrigen Partei des Beschwerdeverfahrens) beigezogenen Sachverständigen
im gegenständlichen Beschwerdeverfahren vor dem Bundes- verwaltungsgericht
neuerlich als solche zu bestellen,

sondern ausdrücklich (§ 14 Bundesverwaltungsgerichtsgesetz)
die gesetzliche Möglichkeit geschaffen wurde, auch andere Amtssachverständige –
nämlich sämtliche im Bereich der Vollziehung des Bundes tätigen
Amts- sachverständigen – dem Ermittlungsverfahren
vor dem Bundesverwaltungsgericht als Sachverständige beizuziehen.

http://www.buergeraktiv.at/das-bundesverwaltungsgericht-als-verlaengerte-werkbank-dess-bmvit/

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