Besonders problematisch ist aus Sicht der KPÖ die Vorgangsweise bei der Wohnbeihilfe.
So war es laut Bericht – gesetzeswidrige – Praxis, für nicht im gemeinsamen Haushalt
lebende Ehepartner einen „fiktiven Unterhaltsanspruch“ einzurechnen, unabhängig
vom realen Einkommen.
Die KPÖ weist darauf hin, dass heute weniger Steirerinnen und Steirer/Österreicher Wohnbeihilfe beziehen
als im untersuchten Zeitraum.
Auch die nicht nur in der Steiermark weit überdurchschnittliche Anzahl
gewinnorientierter
Pflegeheimbetreiber wird im Bericht der Volksanwaltschaft angesprochen.
Diese treiben die Preise im Pflegeberich in die Höhe, jährlich wird deshalb
ein zweistelliger Millionenbetrag „am Wirkungsziel vorbei“ in die Subventionierung
privater Gewinne investiert.
(x 9 Bundesländer, fast geschätzte 20 Millionen Euro Steuergeld die
Privat Profit Versickern, den Steuerzahler und Heimbewohner Verarmen ...
Millionäre sich bereichern, im Jahr ...)
Im Bereich der Mindestsicherung war es lange Zeit Praxis, eine noch nicht zuerkannte
Wohnbeihilfe als Einkommen zu berücksichtigen.
Auch das wird von der Volksanwaltschaft als „rechtswidrig“ bezeichnet.
Ebenso rechtswidrig war die wiederholte Kürzung von Sonderzahlungen an Minderjährige.
Kritisiert wird auch die extrem lange Bearbeitungsdauer,
die gesetzliche Frist von drei Monaten wird oft weit überzogen – die Volksanwaltschaft spricht diesbezüglich sogar von „Rechtsverweigerung“.
Bis 2 Jahr ist die Regel, nicht Ausnahme ...
A Sozial ÖVP, SPÖ, Grüne, FPÖ Millionäre Politiker, es reicht ...
KPÖ, wieder mehr, alles Steuergeld für alle Steuerzaler Österreicher,
genug Alles Steuergeld nur mehr Privatisieren
A Sozial ÖVP, SPÖ, Grüne, FPÖ Millionäre Politiker
http://www.kpoe-steiermark.at/volksanwaltschaft-bestaetigt-kritik-der-kpoe-an-sozialpolitik-des-landes.phtml
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