Freitag, 30. August 2013

Kein Tödliches „öffentliches Interesse“

Wie bereits bei den Kraftwerken Gössendorf und Gratkorn
wird auch im Bescheid zur Staustufe Puntigam das Argument
des „öffentlichen Interesses“ bemüht, um die negativen Auswirkungen
des Kraftwerksbaus,
wie die Beeinträchtigung der Grundwasserqualität,
eine negative Feinstaubbilanz
oder die Tötung geschützter Tierarten,
kleinzureden und eine
Entscheidung im Sinne der Kraftwerksbetreiber herbeizuführen.
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http://www.kpoe-graz.at/murkraftwerk-puntigam-negative-auswirkungen-kleingeredet.phtml

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