Konkret bewirkt der Beschluss im Nationalrat, dass es bei UVP-Verfahren, die schon länger laufen, künftig bei Einsprüchen keine aufschiebende Wirkung mehr gibt. Das heißt: Sollte im Herbst gegen den neuen UVP-Bescheid des Verkehrsministeriums wieder Einspruch erhoben werden, kann am Semmering-Bahn-Tunnel weitergebaut werden.
Einsprüche führen also zu keiner Bauverzögerung mehr. Dass aber generell Einsprüche erhoben werden können, daran ändert auch die Gesetzesänderung nichts. Eine Anlassgesetzgebung weist man im Verkehrsministerium zurück.
http://noe.orf.at/news/stories/2633176/
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